Die GSP eG Genossenschaft selbstverwalteter Projekte hat sich drei Zielen verschrieben:
Genossenschaften sind demokratisch aufgebaute Unternehmen und Solidargemeinschaften. Alle Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten. Vorstand und Aufsichtsrat werden regelmäßig durch Wahlen bestimmt. Die Beiräte der GSP eG stellen die projektbezogene Selbstorganisation sicher. Ziele, Aufbau und Abläufe sind in der Satzung, in unseren Grundsätzen und im Organisationsreglement bestimmt.
Für uns ist die Bezahlbarkeit der Angebote der Genossenschaft eine soziale Frage. Güter und Dienstleistungen werden gestaltet, um Menschen zu dienen und breite Schichten der Gesellschaft anzusprechen. Wir entwickeln nicht nur Räume, sondern starke soziale Gemeinschaften, die ihre Projekte dauerhaft tragen und mit Nachbarschaften und lokalen Ökonomien vernetzt sind.
Gesellschaft und Wirtschaft setzen intakte ökologische Lebensgrundlagen voraus. Ökologische Ressourcen sind begrenzt und ungerecht verteilt. Auf dem Weg in eine zukunftsfähige Welt müssen Wohlstandsgesellschaften ihren Ressourcenverbrauch reduzieren. Die individuelle Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen muss sich daran orientieren, ob diese vor dem Hintergrund globaler Grenzen maßgebend für alle Menschen sein kann. Orientierung geben Modelle wie die 2000-Watt-Gesellschaft.
Bezogen auf das Handlungsfeld Bauen und Wohnen bedeutet dies, dass Flächen entsiegelt werden, die Innenentwicklung von Gemeinden Vorrang hat, die Erhaltung von Gebäuden gegenüber einem Ersatzneubau geprüft wird, die Standorte durch Öffentlichen Personennahverkehr erschlossen werden, erneuerbare Baustoffe und rezyklierbare Bauteile Verwendung finden, die durchschnittliche beheizte Wohnfläche pro Kopf minimiert wird, die Objekte mit erneuerbaren Energieträgern versorgt und gemeinschaftlich genutzte Infrastrukturen unterhalten werden.
Für diese drei Ziele der GSP, unsere Vision und die drei bestehenden Projekte wurden wir im September 2022 von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe mit dem 1. Platz (Kategorie Mensch) in dem Wettbewerb "Berlins Soziale Unternehmen 2022" ausgezeichnet.
In der Generalversammlung (GV) hat jedes Mitglied eine Stimme. Die GV beschließt u.a. die Satzung und die Grundsätze, wählt Vorstand und Aufsichtsrat und kann diese auch wieder abberufen. Der Vorstand verantwortet die Geschäftsführung und Vertretung der Genossenschaft und wird dabei vom Aufsichtsrat kontrolliert.
Daneben hat jedes Projekt einen Projekt- bzw. Nutzerinnenbeirat, jeder Betrieb einen Mitarbeitendenbeirat, die aus mehreren unterscheidbaren Verantwortungsbereichen (Kreisen) bestehen. Die Funktionsweise der partizipativen Organe ist im Organisationsreglement beschrieben.
Die Satzung und die wichtigen Grundlagenbeschlüsse der GV findet ihr unter Dokumente.
Die Genossenschaft wird durch ihre Mitglieder getragen, die an der Genossenschaft durch Geschäftsanteile finanziell beteiligt sind. § 30 Satzung unterscheidet zwischen Pflichtanteilen und freiwilligen Anteilen. Jeder Geschäftsanteil beträgt 100 Euro, die tatsächlichen Einzahlungen werden Geschäftsguthaben genannt. Die Geschäftsguthaben aller Mitglieder bilden den Kern des Eigenkapitals der Genossenschaft.
Im Falle der Insolvenz der Genossenschaft werden zuerst die Darlehensgeber bedient und dann die Mitglieder nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsguthaben. Jedoch haben die Mitglieder im Insolvenzfall keine Nachschüsse aus ihrem Privatvermögen zu leisten.
Die GSP eG Genossenschaft selbstverwalteter Projekte hat sich drei Zielen verschrieben:
Genossenschaften sind demokratisch aufgebaute Unternehmen und Solidargemeinschaften. Alle Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten. Vorstand und Aufsichtsrat werden regelmäßig durch Wahlen bestimmt. Die Beiräte der GSP eG stellen die projektbezogene Selbstorganisation sicher. Ziele, Aufbau und Abläufe sind in der Satzung, in unseren Grundsätzen und im Organisationsreglement bestimmt.
Für uns ist die Bezahlbarkeit der Angebote der Genossenschaft eine soziale Frage. Güter und Dienstleistungen werden gestaltet, um Menschen zu dienen und breite Schichten der Gesellschaft anzusprechen. Wir entwickeln nicht nur Räume, sondern starke soziale Gemeinschaften, die ihre Projekte dauerhaft tragen und mit Nachbarschaften und lokalen Ökonomien vernetzt sind.
Gesellschaft und Wirtschaft setzen intakte ökologische Lebensgrundlagen voraus. Ökologische Ressourcen sind begrenzt und ungerecht verteilt. Auf dem Weg in eine zukunftsfähige Welt müssen Wohlstandsgesellschaften ihren Ressourcenverbrauch reduzieren. Die individuelle Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen muss sich daran orientieren, ob diese vor dem Hintergrund globaler Grenzen maßgebend für alle Menschen sein kann. Orientierung geben Modelle wie die 2000-Watt-Gesellschaft.
Bezogen auf das Handlungsfeld Bauen und Wohnen bedeutet dies, dass Flächen entsiegelt werden, die Innenentwicklung von Gemeinden Vorrang hat, die Erhaltung von Gebäuden gegenüber einem Ersatzneubau geprüft wird, die Standorte durch Öffentlichen Personennahverkehr erschlossen werden, erneuerbare Baustoffe und rezyklierbare Bauteile Verwendung finden, die durchschnittliche beheizte Wohnfläche pro Kopf minimiert wird, die Objekte mit erneuerbaren Energieträgern versorgt und gemeinschaftlich genutzte Infrastrukturen unterhalten werden.
Für diese drei Ziele der GSP, unsere Vision und die drei bestehenden Projekte wurden wir im September 2022 von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe mit dem 1. Platz (Kategorie Mensch) in dem Wettbewerb "Berlins Soziale Unternehmen 2022" ausgezeichnet.
In der Generalversammlung (GV) hat jedes Mitglied eine Stimme. Die GV beschließt u.a. die Satzung und die Grundsätze, wählt Vorstand und Aufsichtsrat und kann diese auch wieder abberufen. Der Vorstand verantwortet die Geschäftsführung und Vertretung der Genossenschaft und wird dabei vom Aufsichtsrat kontrolliert.
Daneben hat jedes Projekt einen Projekt- bzw. Nutzerinnenbeirat, jeder Betrieb einen Mitarbeitendenbeirat, die aus mehreren unterscheidbaren Verantwortungsbereichen (Kreisen) bestehen. Die Funktionsweise der partizipativen Organe ist im Organisationsreglement beschrieben.
Die Satzung und die wichtigen Grundlagenbeschlüsse der GV findet ihr unter Dokumente.
Die Genossenschaft wird durch ihre Mitglieder getragen, die an der Genossenschaft durch Geschäftsanteile finanziell beteiligt sind. § 30 Satzung unterscheidet zwischen Pflichtanteilen und freiwilligen Anteilen. Jeder Geschäftsanteil beträgt 100 Euro, die tatsächlichen Einzahlungen werden Geschäftsguthaben genannt. Die Geschäftsguthaben aller Mitglieder bilden den Kern des Eigenkapitals der Genossenschaft.
Im Falle der Insolvenz der Genossenschaft werden zuerst die Darlehensgeber bedient und dann die Mitglieder nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsguthaben. Jedoch haben die Mitglieder im Insolvenzfall keine Nachschüsse aus ihrem Privatvermögen zu leisten.