Wir versuchen unsere Seiten auf dem neuesten Stand zu halten und freuen uns über Anmerkungen, Kritik und Fragen an mail@gsp.coop.
Hier sammeln wir Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Themen:
Genossenschaft: In der Generalversammlung werden Beschlüsse in der Regel mit einer Mehrheit von 60 % der Stimmen gefasst (§ 18 Satzung). Für Wahlen bestehen besondere Verfahren (§§ 22 und 25 Satzung).
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